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Eisenbahn während der Nazi Besetzung (V.V. Drei Grenzen)

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BAHN NAZI BEZETZUNG


BESONDERE ANORDNUNGEN FÜR DAS PERSONAL DER VOM "DRITTEN REICH" ANNEKTIERTEN BAHNHÖFE.


EINLEITUNG

Folgender Text gehört eigentlich nicht zum Thema dieser Berichte, hat aber doch mit dem ostbelgischen Bahnwesen einiges zu tun.

Zuvor sollte man die Begriffe Alt-Belgier - und Neu-Belgier kennen lernen.

- Alt-Belgier: Bürger, welcher durch Grenzberichtigungen der Ostkantone und Annektion der 10 Gemeinden (nach dem 10.Mai 1949) Deutscher wurde.

- Neu-Belgier: Bürger der Ostkantone von vor 1920 und von 1920-40, der Belgier wurde, nach Abtretung dieser Kantone an Belgien.

Am 10. Mai übernahmen die Deutschen die belgischen Bahneinrichtungen.

Dieser Vorgang wurde vom deutschen Militär und deutschen Bahnbeamten überwacht, speziell von jenen, die in Grenznähe gewohnt hatten.



WIEDERAUFNAHME DES PERSONALS

Angesichts der Vielfalt der Aufgaben musste die Deutsche Bahn bald auf SNCB - Mitarbeiter zurückgreifen; da die "Alt-Belgier" abgezogen waren, konnte man sich nur auf Neu-Belgier- verlassen.

Allerdings war bis auf Ausnahmen das alte Personal auf seinen Plätzen geblieben, natürlich in belgischer Bahnuniform, welches dann auch die Besetzer , die mit einer Draisine anrollten, zur Kenntnis nahmen.

Soweit es sich dann um strikte militärische Verrichtungen handelte, kam so die deutsche Bahn noch zurecht; aber bald sollte viel mehr bewegt werden, und somit musste die Politik hier eingreifen.


POLITISCHE INTERVENTION IN DER WIEDERAUFNAHME

Die neu-belgischen Eisenbahner wurden quasi angenommen und erhielte Vorzugsposten; ihre amtliche Bescheinigung deutsch zu sein, gab ihnen Vorteile.

Die anderen Belgier erhielten - sozusagen für ihren Verrat Belgien gegenüber - untergeordnete Posten zugeteilt.


ABGABE EINES GELÖBNISSES

Bekanntlich hatte am 16. Mai der "Führer" die Eingliederung der Gebiete von Malmedy, Eupen und Moresnet erklärt.

Die Bewohner der 10 bewussten Gemeinden blieben vorerst provisorisch Ausländer (was ihnen gar nicht bekannt war), dann wurden sie "Deutsch auf Widerruf".

Das neu-belgische Personal musste ein Gelöbnis für Deutschland ablegen; die Vorgesetzten wurden dazu sogar zur Direktion in Aachen berufen.


EINRÜCKEN DER DEUTSCHEN UND BESITZNAHME DER ANLAGEN DER SNCB

Sobald sich die Wehrmacht der Bahnanlagen in den 10 Gemeinden Welkenraedt, Montzen, Moresnet, Gemmenich, Hombourg, Sippenaeken Baelen, Membach, Beho, Henri-Chapelle versichert hatte, stellten die belgischen Eisenbahner fest, dass bei der deutschen Bahn Leute tätig waren, die vor dem Krieg in belgischen Bahnhöfen bedienstet waren, man könnte also sagen, dass die Übernahme schon vorprogrammiert war.

Mit dem eigentlichen Beginn des Verkehrs wurde dann am 15. Mai 40 begonnen.

Daraufhin gab es allenthalben Kündigungen vieler Eisenbahner; diese konnten bis zum 30. September angenommen werden.

Die Annahme derartiger Kündigungen wurde den Betroffenen nicht leicht gemacht: Schlange stehen, strenge Befragungen waren nicht die Ausnahme. Trotzdem konnten sich einige über die Demarkations-grenze zu entfernen.

Viele allerdings liessen sich anheuern, und es wurden diese hauptsächlich in Montzen und Herbesthal benötigt. Bis zum Ende der Besatzung bildeten sich hier Widerstandsnester gegen die deutsche Vorherrschaft. In diesen Fällen wurde den Leuten meistens ihr früherer Dienstgrad zugeteilt, um mit ihnen den besten Erfolg zu haben.


NATIONALITÄTENPROBLEM

Danach erkannte der deutsche Staat 2 Kategorien Bürger an: Reichsdeutscher und Volksdeutscher.

Die deutsche Bahn liess nicht nach, sich mit Winkelzügen wann immer angebracht, der Benennungen der "alten" und "neuen'' Belgier zu bedienen.

Die "Neu-Belgier" wurden als Volksdeutsche eingestuft, während die "Alt-Belgier" Deutsche auf Widerruf wurden; alle jedoch wurden zum oben genannten Gelöbnis verpflichtet.

Mit Mitteln der Überredung hat man auch versucht, ihre Zustimmung zum Deutschtum zu erreichen.


DAS TRAGEN DER DEUTSCHEN EISENBAHNERUNIFORM

Seit 1940 waren die "neubelgischen " Eisenbahner Kraft ihres Amts verpflichtet, die Uniform der Reichsbahn zu tragen.

Die "Altbelgier" waren davon ausgeschlossen, denn sie galten nur als zeitweilig tätig. Trotzdem trugen manche diese Uniform, denn ihre Vorgesetzten wollten keinen Unterschied sehen zwischen beiden Kategorien; ab dem 31. 6. 42 änderte sich das aber, ab dann waren sie ausgeschlossen.

Es war auch ganz klar untersagte dass ein "Altbelgier" das deutsche Hoheitszeichen trug, es sei denn, er hätte das Gelöbnis ausgesprochen

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